Impact Investing im Fokus

Impact Investing ist Kern unserer Anlagestrategie. Vom Abgleich potenzieller Investments mit den von uns definierten Investitions-Schwerpunkten und dem Sourcing von Objekten auf Basis von definierten Wirkungskriterien über die Festlegung und das Management von KPIs zur Wirkungsverbesserung und Risikominimierung bis hin zu der Definition eines wirkungsorientierten Exits integrieren wir den Impact-Gedanken konsequent entlang unseres Investmentprozesses.

Neben der Intention, durch den Ankauf einer Immobilie ganz bewusst eine tatsächliche Wirkung zu erzielen, muss durch den Ankauf ein nachweislich zusätzlicher Mehrwert geschaffen werden, der messbar ist und darüber hinaus der getätigten Investition klar zugeordnet werden kann. Durch die konsequente Umsetzung einer wirkungsorientierten Investmentstrategie in den definierten Schwerpunktbereichen können wir einen direkten Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leisten. Darüber hinaus ermitteln wir einen möglichen indirekten Beitrag zu weiteren UN-Nachhaltigkeitszielen.  


wir leisten einen direkten Beitrag zu den folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen:



 

Unser Bewertungsprozess ist mehrstufig


In der Prüfung neuer Investmentobjekte verfolgen wir einen mehrstufigen Bewertungsansatz, der sowohl die Anwendung von Ausschlusskriterien als auch eine interne sowie externe Überprüfung des ESG und Impact Performance eines jeden Objekts beinhaltet. Durch die Anwendung einer rigorosen und konsequenten Bewertungslogik stellen wir sicher, dass alle in unserem Portfolio befindlichen Objekten den von uns definierten Standards der allgemeinen Nachhaltigkeit (ESG-Perspektive) und Wirkungsorientierung (Impact-Perspektive) genügen. Durch die Hinzunahme externer Expert*innen gewährleisten wir somit Objektivität im Bewertungsprozess und sorgen für zusätzliche Resilienz unseres methodischen Ansatzes.

Elementarer Bestandteil der Überprüfung der Nachhaltigkeits- sowie Wirkungsperformance stellt die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken dar. Im Rahmen des Bewertungsprozesses werden sowohl physische Nachhaltigkeitsrisiken (z.B. Umwelt- und Klimarisiken) als auch sogenannte Transitionsrisiken identifiziert und entsprechend bewertet. Insbesondere Transitionsrisiken, die sich vor dem Hintergrund jüngster regulatorischer Entwicklungen maßgeblich auf die Wertentwicklung einer Immobilie auswirken könnten, werden durch die Ermittlung der Konformität der jeweiligen Immobilie mit dem Pariser Klimaabkommen anhand von CO2-Emissionen und Energieverbräuchen umfänglich adressiert.

 

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